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Förderung Koop Pro Wien

Neu: Einreichungen vom 1.8. - 15.10.2010!

KOOP PRO WIEN - Kooperationsprojekte mit Beteiligung von VITE Partnern!

Die Wirtschaftsagentur Wien unterstützt mit dieser Förderung alle an einem Kooperationsprojekt teilnehmenden Unternehmen mit Betriebsstätte(n) in Wien.

 

Förderbare Vorhaben

Gesucht werden Kooperationsprojekte an denen mindestens drei Unternehmen (davon mindestens ein KMU) beteiligt sind und welche

  • einen Neuheitsgehalt für die beteiligten Unternehmen aufweisen,
  • eine sinnvolle gemeinsame Strategie der beteiligten Unternehmen erkennen lassen,
  • mit einem Projektumsetzungsrisiko verbunden sind,
  • technisch bzw. wirtschaftlich machbar erscheinen und einen positiven Einfluss auf das Beschäftigungs- und Wertschöpfungswachstum erwarten lassen.

Mit der Durchführung der Projekte darf erst nach der Antragstellung begonnen werden. Die maximale Projektdauer beträgt zwei Jahre.

Beachten Sie, dass echte Kooperationen i. S. der Ausschreibung im Gegensatz zu Auftragsbeziehungen nicht nach dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung geführt werden, sondern aus einem gemeinsamen Interesse. Grundvoraussetzung einer solchen Kooperation ist, dass für jeden Partner mit der Kooperation sowohl Risiko als auch Nutzen verbunden sein muss.

 

Förderungsbudget

Gesamtbudget: 1 Mio. Euro, davon reserviert:

  • 300.000 Euro Sondertopf für Wiener Projektpartner in Kooperationsprojekten, in denen der Projektkoordinator ein Wiener Cluster-Mitglied (ACVR, VITE oder Kunststoffcluster) ist
  • 100.000 Euro Sondertopf für Wiener Projektpartner in länderübergreifenden Kooperationsprojekten, in denen die Projektpartner mehrheitlich aus anderen Bundesländer stammen und in diesen eine Kooperationsförderung erhalten

 

Förderbare Kosten

  • Interne Personalkosten
  • Externe Dienstleistungen
  • sonstige Kosten (spezielle Reisekosten)

 

Förderhöhe

Maximale Förderintensität: 50% der förderbaren Kosten je Partnerunternehmen Förderungshöhe:

  • max. 15.000 Euro je Partnerunternehmen
  • max. 20.000 Euro für den Projektkoordinator
  • max. 50.000 Euro je Kooperationsprojekt

 

Art der Förderung

Barzuschuss
Diese Förderung unterliegt der De-minimis-Verordnung.

 

Einreichung

Einstufiges Verfahren (Achtung, kein Vorverfahren mehr)

Die Einreichung erfolgt über das Online-Fördercockpit der Wirtschaftsagentur Wien (www.wwff.gv.at/Cockpit)

Die Einreichfrist läuft vom 1. August 2010 bis zum 15. Oktober 2010.

Die Förderungen werden nach dem Wettbewerbsprinzip vergeben.

Die Beurteilung erfolgt durch Wirtschaftsagentur Wien -interne und -externe GutachterInnen

Nähere Infos auf der Homepage der Wirtschaftsagentur Wien 

 

Auszahlung

Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss des Projekts, nach Vorlage und Überprüfung der Endabrechnung und des Projektabschlussberichts.

 

Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Bernhard Schmid (VITE) unter Tel: +43 1 93 960 3000 oder per Email an schmid@vite.at.

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